pecunia Wolfgang Sander
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Urteil | 30.11.11
 
Platzt im Winter in einem faktisch leerstehenden Haus ein Wasserrohr, muss die Versicherung nur für einen geringen Teil des Frostschadens aufkommen, wenn das Wasser nicht abgestellt, aber der größte Teil des Gebäudes nicht beheizt worden war.[Versicherungsbote]
 
 
 
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Wolfgang Sander (pecunia)
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